In meinem anderen Blog habe ich in Zukunft vor auch Videos einzubinden, damit sie meine Artikel gut unterstützen können. Aufgrund dessen habe ich nun versucht herauszufinden, ob dies denn allgemein legal ist oder zum Beispiel zu einem Ban des Adsense Kontos führen könnte.
Zunächst möchte ich euch das darbieten, was mir bisher bei meiner Recherche begegnet ist.
Regelungen laut Adsense
Adsense selber schreibt, dass jegliche Nutzung urheberrechtlich Geschützen Materials zu einem Ban führen wird, wenn man keine Berechtigung zum posten hat. Ausgehend hiervon würde das bedeuten, dass jeder Nutzer der Youtube Videos auf seinem Blog postet, damit rechnen muss sein Konto zu verlieren, außer er ist der Urheber oder hat die Genehmigung dessen.
Nur was bedeutet dies nun ganz genau? Muss man wirklich zu jedem User hingehen und ihn um Erlaubnis fragen? Hier gehen die Meinungen stark auseinander und ich versuche euch beide Ansichten etwas näher zu erklären.
Fragen notwendig
Eine Seite argumentiert, dass man trotzdem nachfragen muss, denn es handelt sich nicht um freigegebenen Content, da der "Autor" ja dir nicht direkt erlaubt habe sein Material zu nutzen und ja gar nicht wissen kann, wo es mal später landet.
Fragen obsolet
Eine andere Meinung argumentiert, dass der Autor ja gerade mit dem Hereinstellen und dem Erlauben des "Einbettens" seine Erlaubnis gegeben hat und somit diese als vorausgehende Genehmigung gilt. Dies scheint auch mir logisch, denn warum sonst gibt es diese Funktion sonst? Ein Nutzer, der sein Video nicht verbreitet haben möchte, kann dies ja im Voraus erklären, indem er das Einbetten nicht erlaubt.
Zum anderen ist ja auch der eigentliche Sinn von Youtube, dass die Videos geteilt werden. Viele Menschen sollen die Videos sehen und auch deshalb gibt es ja die Möglichkeit des Einbettens. Das Video ist, also bereits öffentlicher Content und zur Aufführung vorgesehen.
Nutzungsbestimmungen von Youtube
Rechtlich gesehen gibt es auch einen Anhaltspunkt, der für diese These spricht. Innerhalb der Youtube TOS findet man folgenden Grundsatz.
You also hereby grant each user of the Service a non-exclusive license to access your Content through the Service, and to use, reproduce, distribute, display and perform such Content as permitted through the functionality of the Service and under these Terms of Service.
Dieser besagt, dass ein Video Poster auf Youtube mit der einbett Funktion eine zeitlich begrenzte Erlaubnis erstellt, für die Verbreitung des Videos.
Folglich bedeutet dies, dass man grundsätzlich Videos einbetten darf, denn wenn der Autor nicht möchte, dass du sein Video verbreitest, kann er dir nachtrüglich ja auch die Genehmigung entziehen, folglich ist zumindest meiner Ansicht nach die 1. Meinung im Unrecht.
Problem Autor nicht Eigentümer des Contents
Jetzt tut sich jedoch ein erneutes Problem auf. Was ist, wenn der Autor des Videos nicht Eigentümer der Rechte ist? Gerade das findet man ja sehr häufig auf Youtube, geklaute Musik, Videos, Parodien etc. Wie sieht dort die Lage aus? Grundsätzlich scheint hier wohl zu gelten, dass man hier trotz Einbetterlaubnis falsch handelt, wenn man diese Videos nutzt. Wobei sich auch hier die Frage stellen dürfte, wie sieht es mit Parodien aus, denn diese stellen ja eine Ausnahme dar.
Diesbezüglich habe ich auch bei Google nachgefragt und erwarte nun eine Antwort.
Fazit
Grundsätzlich würde ich denken, dass es sicher ist, Videos zu nutzen, die klar einem Eigentümer zugeordnet werden können, Bsp. Die Videos von Künstlern auf Youtube. Fanvideos hingegen sollten mit Vorsicht genossen werden, sicherlich ist die Chance sehr klein erwischt zu werden und vermutlich der Aufwand für den Rechte Inhaber zu groß, denn er würde seine Millionen ja eh nicht von euch bekommen können, aber Konten können gesperrt werden und das wäre schon ein herber Verlust wenn man z.B. mit Google Ad´s oder Youtube sein Geld verdient.
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